Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt, wie personenbezogene Daten in der EU verarbeitet werden dürfen — und gilt uneingeschränkt auch für KI-Telefonie. Denn bei jedem Anruf entstehen personenbezogene Daten: Stimme, Rufnummer, Gesprächsinhalte und Transkripte.
Wer einen KI-Telefonassistenten einsetzt, braucht eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, muss Anrufer transparent informieren und mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) schließen. Entscheidend ist zudem, wo Spracherkennung und Sprachmodelle betrieben werden: EU-Hosting vermeidet Drittlandtransfers und reduziert rechtliche Risiken erheblich.
Seriöse Anbieter bieten deshalb Serverstandorte in der EU, Verschlüsselung, Löschkonzepte und klare Regelungen zur Analyse von Gesprächsdaten. Auch der EU AI Act bringt zusätzliche Transparenzpflichten: Anrufer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen.